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Haftungsrecht

Im Recht wird davon ausgegangen, dass jede Person ihren eigenen Schaden trägt. Beispiele dafür gibt es zuhauf: wenn Sie krank werden, wenn Sie Ihre antike Vase fallen lassen usw. Haftung bedeutet, dass eine andere Person – und nicht die Person, der der Schaden entsteht – diesen Schaden erstatten muss. Es handelt sich also um eine Abweichung von der Grundregel, weil der Schaden faktisch auf eine andere Person „übergeht“. Ein solcher Übergang des Schadens lässt sich nur mit einer plausiblen Rechtsgrundlage rechtfertigen: nämlich anhand des Gesetzes oder mit einem Vertrag.

In diesem Rechtsgebiet haben sich in den vergangenen Jahren aufsehenerregende Entwicklungen vollzogen, wie etwa die Haftung für Schäden bei einem schockierenden Unfallerlebnis. Für Sie kommt es darauf an, zu wissen, welche Haftungsposition Sie einnehmen und für welche Schäden Sie haftbar gemacht werden können. Dabei können wir Sie unterstützen.

Wenn Sie in diesem Bereich Fragen haben, können Sie sich an Jos Bloo wenden.

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