Henri Wolters
Erbrecht / Mietrecht / Ehescheidung / Mediation
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Zur Beilegung von Streitigkeiten verweisen Gerichte die Parteien eines Gerichtsverfahrens immer öfter an Mediatoren. Aber auch ohne Gerichtsverfahren kann sich eine Mediation sehr gut zur Beilegung eines Konflikts oder einer Auseinandersetzung eignen. Denn mit einer Mediation lässt sich ein Gerichtsverfahren gerade umgehen. Mediation ist eine Form der Vermittlung bei Konflikten, in deren Rahmen kein Beschluss von oben ergeht, wie etwa bei einem richterlichen Urteil. Vielmehr arbeiten die Parteien selbst an einer Lösung der Streitigkeit. Der Mediator begleitet und lenkt die Parteien bei der Suche nach einer Lösung, indem er die Initiative ergreift und Gespräche sowie Verhandlungen der Parteien anstößt und die entsprechenden Bemühungen überwacht. Auch in geschäftlichen Streitsachen zwischen Unternehmen kann eine Mediation Lösungen bieten. Dazu wurde sogar eine eigene „Mediation im Geschäftsbereich“ entwickelt. Im Sinne einer erfolgreichen Mediation sind der Sachverstand und die Neutralität des Mediators natürlich grundlegende Voraussetzung.
Henri Wolters besitzt auch bezüglich Mediation im Geschäftsbereich Sachkunde und Erfahrung. Er ist von der Mediatorsfederatie Nederland (MfN) zertifiziert und wird auch vom Gericht herangezogen.