Jan van den Heuvel
Vergaberecht / Baurecht / Gesellschaftsrecht / Insolvenzrecht
St. Martinusstraat 5
5911 CJ Venlo
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allgemeine Adresse
Zu einer öffentlichen Vergabe bzw. Ausschreibung gehört, dass eine ausschreibende Stelle (beispielsweise eine Kommune) mehreren Unternehmen Gelegenheit gibt, im gegenseitigen Wettbewerb Angebote zu unterbreiten. Ziel ist die Erteilung eines Auftrags über ein Projekt, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen. Beispiele sind unter anderem die Errichtung eines öffentlichen Schwimmbads, die Instandhaltung des Rathauses, die Lieferung von Büromaterial, der Austausch von IT-Systemen oder die Übernahme des Schülerverkehrs.
Wenn Sie sich als Unternehmer schon einmal an einer Ausschreibung beteiligt haben, wird Ihnen klar sein, dass es sich beim Vergaberecht um ein besonders spezialisiertes Rechtsgebiet handelt, bei dem für die Bieter kurze Ausschlussfristen gelten, unter anderem bei einem Zuschlag, mit dem man nicht einverstanden ist. Dementsprechend ist in der Regel schnelles Handeln geboten.
Jan van den Heuvel und Margo van Nisselroij haben sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Sie besitzen sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung umfassende Erfahrung und sind beide Mitglied des Niederländischen Verbands für Vergaberecht. Darüber hinaus haben sie beide den Grotius-Spezialisierungsstudiengang für europäisches und niederländisches Vergaberecht absolviert. Sie können Ihnen schnell und zielgerichtet helfen.
Darüber hinaus haben sie umfassende Beratungserfahrung auf dem Gebiet des Beihilferechts. Das europäische Beihilferecht verbietet es öffentlichen Stellen, Unternehmen einen ungerechtfertigten, nicht marktgerechten Vorteil zu verschaffen.
Staatliche Beihilfen können in ganz verschiedenen Formen auftreten. Nicht nur Fördermittel, sondern beispielsweise auch Garantien, Sicherheiten oder Grundstücksgeschäfte können Unternehmen einen nicht marktgerechten Vorteil verschaffen. Sie als Unternehmer müssen sich darüber im Klaren sein, dass unrechtmäßig gewährte staatliche Beihilfen vom jeweiligen Unternehmen mit Zinsen zurückzuzahlen sind. Außerdem kann sich die unrechtmäßige Gewährung staatlicher Beihilfen auf einen bereits abgeschlossenen Vertrag auswirken. Dementsprechend kann die Inanspruchnahme unrechtmäßiger Beihilfen für Sie als Unternehmer einschneidende Konsequenzen haben.
Mit Fragen können Sie sich an Jan van den Heuvel und Margo van Nisselroij wenden.